Leistungen
Alle Fahrzeugklassen und Infos im Überblick
Wir bieten Euch eine gute und solide theoretische und praktische Ausbildung in den Klassen Mofa, Motorrad, Auto, Auto mit Anhänger (AM, A1, A2, A, B, BE, B96) und natürlich dem begleiteten Fahren ab 17 zu fairen Konditionen. Eine langjährige Berufserfahrung macht das Lernen besonders einfach und unterstützt euch bei dem Weg zum Führerschein. Bei der Vorbereitung stehen wir Dir zur Seite und beantworten gerne alle offenen Fragen. Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen musst Du keine Angst vor den Prüfungen haben. Du kannst gerne mit deinem Lehrmaterial von unserem WLAN Gebrauch machen und in der Fahrschule für Deine theoretische Prüfung lernen. Bei entstehenden Fragen sind wir für Dich immer ansprechbar.
Informiere Dich direkt in unserer Fahrschule oder nimm Kontakt mit uns auf. Wir beraten Dich sehr gerne!
Unsere Klassen
im Überblick
Klassen A, A1, A2 - Motorrad
Kraftfahrzeuge Klasse A
- mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
- Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
Kraftfahrzeuge Klasse A1
- auch mit Beiwagen.
- mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Mindestalter: 16 Jahre
Kraftfahrzeuge Klasse A2
- mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
Benötigt werden:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse B - Autoführerschein
Kraftfahrzeuge
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
- (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter
- 18 Jahre
Benötigt werden:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse BF17 - Begleitetes Fahren
Kraftfahrzeuge
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
- (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter
- begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
Benötigt werden:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Klasse BE - Auto mit Anhänger
Kraftfahrzeuge
- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
- Auch als B96-Ausbildung - In Kursform ohne Prüfungen
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter
- 18 Jahre (bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren) - Voraussetzung: Klasse B
Benötigt werden:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Theoretischer Grundstoff
Dein Fahrlehrer unterrichtet Dich in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhältst viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen und Bahnübergänge
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern und Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen
Zusatzstoff Technik: - Technische Bedienung - Umweltbewußter Umgang mit Kraftfahrzeugen
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen - Personen- und Güterbeförderung
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.Für Übungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klasse B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahnen
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit